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Vorstand der Gesellschaft

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

  • dem/der Vorsitzenden,
  • dem/der Stellvertreter/in
  • dem/der Schriftführer/in,
  • dem/der Schatzmeister/in sowie
  • Beisitzern

Gegebenenfalls kann der Vorstand beratende Mitglieder berufen.

 

Mitgliederversammlung:

  • Die Mitgliederversammlung wählt alle vier Jahre den Vorstand und
  • ist zuständig für die Entgegennahme und Beratung der vom Vorstand erstatteten Geschäftsberichte,
  • die Abnahme der Jahresrechnung,
  • Satzungsänderungen.
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